Siegel - Leuchtreklame Onlineshop_Werbeservice Halle

AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Verträge, insbesondere Lieferungen und Leistungen der Firma Silvio Dreschler “Werbeservice-Halle“, im Folgenden Auftragnehmer genannt, gelten gegenüber dem jeweiligen Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit der Annahme und/oder Durchführung eines Auftrages oder einer Bestellung als verbindlich an.
  2.  Etwaigen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie erhalten nur Gültigkeit, wenn und soweit sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.
  3. Die Angebote des Auftragnehmers richten sich an Unternehmer und Verbraucher.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme durch den Auftragnehmer oder der Lieferung zustande.

§ 3 Preise

  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Brutto-Endpreise in Euro (€) einschließlich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung oder der Auftragsbestätigung per Vorkasse zu leisten. Rechnungen können per Überweisung oder per PayPal bezahlt werden. Ab einem Auftragswert von 1.000,00 € netto ist der Auftraggeber berechtigt, zunächst 50 % Anzahlung zu leisten. In diesem Fall ist die Restzahlung spätestens mit Übergabe der Ware per Nachnahme zu entrichten.
  2. Die Zahlung per Nachnahme im Übrigen bedarf der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
  3. Erfolgt die Zahlung nicht binnen einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungseingang, ist der Auftragnehmer ohne Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Lieferungen

  1. Die Lieferung erfolgt per Spedition. Es werden die tatsächlichen Frachtkosten berechnet. Dies gilt auch für Kosten, die aufgrund besonderer Versandwünsche des Auftraggebers entstehen. Erfüllungsort für die angebotene Leistung ist gegenüber Kaufleuten der Sitz des Auftragnehmers in Halle/Saale.
  2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. Streik oder Betriebsstörungen bei Zulieferern. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen bei einer nachträglich vom Auftraggeber veranlassten Auftragsänderung.

§ 6 Produktion

  1. Die Qualität der Vorlage bestimmt das Produkt. Die Produktion erfolgt nur nach Freigabe der vom Auftragnehmer per E-Mail übermittelten Bilddaten und Farbabstimmung sowie nach Bezahlung durch den Auftraggeber entsprechend der unter § 4 benannten Zahlungsbedingungen.
  2. Bei telefonischer Freigabe liegt das Risiko beim Auftraggeber. Gleiches gilt für vom Auftraggeber bereitgestellte Datenträger.
  3. Geringe Farbunterschiede sind durch Material, Durchleuchtung, Druck etc. möglich und begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
  4. Die Beklebung, der Druck oder die Beschichtung auf vom Auftraggeber bereitgestelltem Material erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Daraus resultierende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Sofern der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers nach einem Muster produziert, ist dies nur annäherungsweise möglich.

§ 7 Gewährleistung, Haftung und Mängel

  1. Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
  2. Gegenüber Unternehmern, die Kaufleute sind, gilt: Sämtliche Lieferungen sind sofort nach Erhalt sowohl auf ihre technische Verarbeitung als auch auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Mängelrügen von erkennbaren Mängeln oder Schäden sind unverzüglich zu erheben. Auf jeden Fall muss dies vor Verwendung, Installation, Einbau oder Weiterverwendung der Ware mit genauer Beschreibung des Mangels schriftlich gerügt werden. Mängel gelten insbesondere dann als erkennbar, wenn sie nach dem Auspacken oder bei Vornahme einer Funktionsprobe ersichtlich sind. Der Auftraggeber ist zur Durchführung einer Funktionsprobe verpflichtet.
    1. Bei begründeter Mängelanzeige kann der Auftragnehmer zunächst nach eigener Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Hierfür hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist und Gelegenheit zu gewähren. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, stehen dem Auftraggeber nach seiner Wahl die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
    2. Die Nacherfüllung erfolgt am Sitz der des Auftragnehmers in Halle/Saale. Der Auftraggeber hat die mangelhafte Ware transportfähig bereit zu stellen; sie wird vom Auftragnehmer oder für ihn auf seine Kosten abgeholt.
    3. Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen zwischen bestellter und gelieferter Ware hinsichtlich Format, Farbe und Qualität sind keine Mängel. Die in den Artikelbeschreibungen abgebildeten Fotos und Illustrationen dienen zur Veranschaulichung des Produktes. Der gelieferte Artikel kann durch technische Änderungen von den Abbildungen abweichen. Technisch bedingte Farbabweichungen sowie technisch bedingte Änderungen und Ausführungen sind ebenfalls keine Mängel. Alle Materialien haben eine Toleranz von +/- 2 % der benötigten Einheitslänge. Die Schneidetoleranz beträgt +/- 3 mm.
    4. Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen dem Auftragnehmer die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, sich in Verzug befindet oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt hat, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag geltend machen.
    5. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine besondere künstlerische Wirkung, optische Wahrnehmbarkeit oder werbliche Wirkung der Produkte für den Auftraggeber.
    6. Bei Sondermaßen, Spezialanfertigungen und Lackierungen, die auf Kundenwunsch hergestellt werden, entfällt das Rückgaberecht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware wird Miteigentum begründet, wobei sich der Eigentumsanteil nach dem Verhältnis der Forderung zum Gesamtwert des neuen Produktes bestimmt.

§ 9 Teilnichtigkeit und anwendbares Recht

Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus Verträgen mit Vollkaufleuten ist Halle/Saale.